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Allgemeine Geschäftsbedingungen und ergänzende Angebotsbedingungen der
IVH Absaugtechnik GmbH & Co. KG

Stand: 30.04.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der IVH Absaugtechnik GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Freibleibende Angebote und vertragliche Bindung
a) Unsere Angebote sind freibleibend. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus einer schriftlichen (oder in Textform erfolgenden) Auftragsbestätigung oder einem Einzelvertrag.
b) Ein Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande.
c) Bestellungen des Auftraggebers gelten als verbindliche Angebote, die wir innerhalb von zwei Wochen annehmen können. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Auftragsbestätigung, erlischt das Angebot.
d) Wir behalten uns vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2 Unverbindlichkeit von Angebotsunterlagen und Irrtümern
a) In Angeboten oder Auftragsbestätigungen enthaltene Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben usw.) sind nur Annäherungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
b) Offensichtliche Irrtümer bleiben vorbehalten; wir sind berechtigt, sie zu berichtigen.

2.3 Bindung an Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur, wenn sie ausdrücklich in unseren Vertragsunterlagen bestätigt wurden.

3. Lieferzeit
3.1 Die Einhaltung von Lieferterminen setzt voraus, dass der Auftraggeber Unterlagen und sonstige Mitwirkungsleistungen rechtzeitig erbringt.
3.2 Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemie, behördliche Maßnahmen usw.) oder vergleichbaren Umständen verlängert sich die Lieferfrist angemessen; wird die Leistung hierdurch unzumutbar, können wir vom Vertrag zurücktreten.

4. Gefahrenübergang und Warenannahme
4.1 Die Gefahr geht mit Versendung ab Werk auf den Auftraggeber über, auch wenn wir frachtfrei liefern.
4.2 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr ab Meldung der Versandbereitschaft über.
4.3 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, trägt er die daraus entstehenden Kosten und Risiken.
4.4 Angelieferte Gegenstände sind auch bei unwesentlichen Mängeln entgegenzunehmen.
4.5 Teillieferungen sind zulässig.
4.6 Elektronische Kommunikation: Vertragsrelevante Erklärungen können in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen.

5. Preise
5.1 Alle Preise gelten ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer; Verpackung, Transport usw. werden gesondert berechnet.
5.2 Bei Lieferfristen von mehr als sechs Monaten sind wir bei Kostensteigerungen berechtigt, die Preise angemessen – bis 5 % auch ohne Nachweis – zu erhöhen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zu zahlen.
6.2 Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
6.3 Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers können wir Vorauszahlungen verlangen.
6.4 Elektronische Rechnungsstellung: Wir dürfen Rechnungen elektronisch übermitteln.
6.5 Zahlungsverzug: Es gelten Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über Basiszinssatz sowie eine angemessene Mahnpauschale.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
7.2 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, nicht jedoch verpfänden oder sicherungsübereignen.
7.3 Forderungen aus Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber im Voraus an uns ab.
7.4 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, geben wir Sicherheiten frei.

8. Gewährleistung und Mängelrüge
8.1 Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel gemäß § 377 HGB schriftlich zu rügen.
8.2 Versteckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich zu rügen; andernfalls entfällt unsere Haftung.
8.3 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung; Ausnahmen gelten bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Leben, Körper, Gesundheit.
8.4 Bei berechtigter Rüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz.

9. Haftung
9.1 Wir haften nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung einer Kardinalpflicht.
9.2 Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht.
9.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt; mittelbare Schäden sind – soweit zulässig – ausgeschlossen.
9.4 Diese Beschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeiter und Beauftragten.
9.5 Zwingende Haftung (Produkthaftung, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) bleibt unberührt.

10. Geheimhaltung
10.1 Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen als Geschäftsgeheimnis.
10.2 Unterlagen dürfen Dritten nur zur Vertragserfüllung überlassen werden.
10.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – soweit zulässig – ist unser Firmensitz.

12. Streitbeilegung
12.1 Die Parteien bemühen sich zunächst um eine gütliche Einigung.
12.2 Wir nehmen nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil.

13. Datenschutz
13.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß DSGVO und BDSG; Details regelt unsere Datenschutzerklärung.
13.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit für die Vertragsabwicklung erforderlich oder gesetzlich erlaubt.
13.3 Auf Wunsch schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

14. Einsatz von Subunternehmern
14.1 Wir dürfen Subunternehmer einschalten; dies entbindet uns nicht von unseren Pflichten.

15. Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze und Vorschriften
15.1 Allgemeine Verpflichtung
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, alle anwendbaren Exportkontroll-, Sanktions- und Embargovorschriften einzuhalten.

15.2 Sanktionierte Länder und Personen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Lieferungen weder an sanktionierte Länder noch an gelistete Personen erfolgen, sofern keine behördliche Genehmigung vorliegt.

15.3 Maßnahmen bei Verstößen
Bei Verdacht auf Verstöße dürfen wir Lieferungen aussetzen oder verweigern; Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

15.4 Freistellung
Der Auftraggeber stellt uns von allen Schäden oder Bußgeldern frei, die aus seinem Verstoß gegen diese Klausel entstehen.

15.5 No-Russia-Klausel gemäß Art. 12g VO (EU) 833/2014
(1) Der Auftraggeber darf die im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Güter, die unter Art. 12g VO (EU) 833/2014 fallen, weder direkt noch indirekt an die Russische Föderation verkaufen, exportieren oder re-exportieren noch für eine Verwendung in der Russischen Föderation bestimmen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um zu verhindern, dass Dritte in der Liefer- oder Vertriebskette den Zweck von Absatz (1) vereiteln.
(3) Der Auftraggeber richtet und unterhält ein angemessenes Überwachungssystem, um solche Umgehungshandlungen zu erkennen.
(4) Ein Verstoß gegen Absätze (1)–(3) stellt einen wesentlichen Vertragsbruch dar und berechtigt uns,
(i) den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder
(ii) eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Gesamtvertrags- bzw. Warenwerts, mindestens 25 000 €, zu verlangen. Die Vertragsstrafe unterliegt § 343 BGB; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(5) Der Auftraggeber informiert uns unverzüglich über Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Klausel und stellt auf Anforderung binnen zwei Wochen alle Nachweise zur Einhaltung der Absätze (1)–(3) bereit.

 

16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schrift- oder Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
16.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Ergänzende Angebotsbedingungen

1. Geltungsbereich und Grundlagen

1.1. Diese Ergänzenden Angebotsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB.
1.2. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der IVH Absaugtechnik GmbH & Co. KG und haben Vorrang, wenn sie speziellere oder abweichende Regelungen enthalten.
1.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

 

2. Bestimmungsgemäße Verwendung und Betriebsanleitung

2.1. Verwendung der Anlagenkomponenten

  • Es dürfen nur solche Medien abgesaugt werden, für die die Komponenten oder die Anlage konzipiert und ausgelegt sind.
  • Wenn nicht anders angegeben, sind die Komponenten für trockene, rieselfähige Stäube geeignet.
  • Es wird davon ausgegangen, dass keine krebserzeugenden Stäube oder Rauche abgesaugt werden.
  • Für klebrige, ölige, feuchte oder agglomerierende Medien wird keine Funktionsgarantie übernommen.
  • Dem Auftragnehmer (IVH Absaugtechnik GmbH & Co. KG) liegen keine Staubproben vor.

2.2. Betriebsanleitung

  • Vor Inbetriebnahme ist die Betriebsanleitung zu lesen und während des Betriebs zu beachten.
  • Alle Sicherheitshinweise, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind einzuhalten.
  • Ohne Betriebsanleitung/Dokumentation ist der Betrieb untersagt. Fehlende Unterlagen sind unverzüglich beim Auftragnehmer anzufordern.
  • Die Betriebsanleitung wird standardmäßig in deutscher Sprache bereitgestellt. Eine englische Version ist auf Wunsch erhältlich; weitere Sprachen ggf. auf Anfrage.
  • Die Betriebsanleitung und zugehörige Dokumente (z.B. Anlagenzeichnungen, Originalanleitungen) können auf Wunsch als PDF bereitgestellt werden.
 

3. Brand- und Explosionsschutz

3.1. Vermeidung von Zündquellen

  • Staub- und Rauchpartikel können bei Zufuhr von Zündquellen oder Zündenergie brennbare bzw. explosive Gemische bilden.
  • Der Betreiber hat zu verhindern, dass Zündquellen in die Anlagenkomponenten gelangen.
  • Das Ansaugen von Zündquellen erhöht die Brand- und Explosionsgefahr.
  • Der Kunde ist über die Risiken von Brand und Explosion sowie mögliche Schutzmaßnahmen informiert.

3.2. ATEX-Konformität

  • Soweit nicht ausdrücklich gekennzeichnet, sind die Anlagenkomponenten nicht nach ATEX 2014/34/EU ausgelegt.
  • Dem Auftragnehmer liegt, sofern nicht anders angegeben, keine Zoneneinteilung vor.
  • Aerosole (Staub-Luft-Gemische) können unter bestimmten Bedingungen explosionsfähige Gemische bilden.
  • Es wird von einer Mindestzündenergie des abgesaugten Mediums von >10mJ ausgegangen.
  • Der Betreiber ist verantwortlich für das Explosionsschutzdokument gemäß ATEX 1999/92/EG.
  • Ob die Komponenten nach ATEX 2014/34/EU gefertigt sind, ist dem Typenschild und der Betriebsanleitung zu entnehmen.

3.3. Verzicht auf spezielle Schutzmaßnahmen

  • Auf Wunsch des Kunden wird beim Lieferumfang auf spezielle Brand- oder Explosionsschutzmaßnahmen verzichtet oder es werden nur die ausgewiesenen Komponenten eingesetzt.
  • Der Betreiber ist auf das Brand- und Restrisiko hingewiesen.
  • Auf Anfrage kann ein Angebot zur Untersuchung der anfallenden Stäube (ATEX-Kenngrößen) und zur Risikobeurteilung durch eine zugelassene Stelle erstellt werden.

3.4. Verantwortlichkeiten des Betreibers

  • Der Betreiber hat die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sicherzustellen.
  • Der Betreiber verantwortet die Umsetzung erforderlicher Brandschutzmaßnahmen.
 

4. Hinweis gemäß EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

4.1. Die hier beschriebene Anlage bzw. das Gerät oder die Kombination mehrerer Anlagen/Geräte stellt kein Sicherheitsbauteil i.S.d. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Artikel2c, dar.
4.2. Sofern die Anlage oder Kombination mehrerer Anlagen Teil einer Gesamtheit von Maschinen (inkl. sicherheitstechnischer Verkettung) ist, endet die Zuständigkeit des Auftragnehmers an den jeweiligen Schnittstellen.
4.3. Die Verantwortung für die CE-Kennzeichnung/EG-Erklärung der Gesamtheit liegt beim Auftraggeber, auch wenn die Inbetriebnahme der Absauganlage durch IVH Absaugtechnik GmbH & Co. KG durchgeführt wird

 

5. Übergabe und Abnahme

5.1. Die Anlage gilt als übergeben, sobald der Kunde/Betreiber sie eigenständig in Betrieb nimmt, ohne dass der Auftragnehmer oder autorisiertes Fachpersonal die Inbetriebnahme durchgeführt hat.
5.2. Dies gilt auch bei unwesentlichen Mängeln, sofern die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist.
5.3. Festgestellte Mängel werden in einem Abnahmeprotokoll festgehalten und nach Absprache schnellstmöglich beseitigt.

 

6. Gewährleistung gemäß Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen

6.1. Allgemeines

  • Die AGB der IVH Absaugtechnik GmbH & Co. KG sind Grundlage dieses Angebots.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder, falls eine Abnahme vorgesehen ist, ab der Abnahme.

6.2. Voraussetzungen

  • Die Gewährleistung setzt voraus, dass alle relevanten Projektierungsdaten (z.B. Zeichnungen, Pläne, Betriebsdaten, Staubkonzentration, Volumenstrom) korrekt und charakteristisch für den abzusaugenden Prozess sind. Diese Daten sind im Auslegungs- bzw. Prozessauslegedatenblatt festgehalten.
  • Bei Veränderungen der Betriebsverhältnisse entfällt die Gewährleistung.
  • Die Anlage ist nur innerhalb der vorgegebenen Parameter und unter Beachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen bestimmungsgemäß zu betreiben.

6.3. Ausschlüsse

  • Verschleißteile.
  • Schäden oder Mängel durch Selbstmontage.
  • Schäden oder Mängel, die auf eine Inbetriebnahme ohne den Auftragnehmer oder dessen autorisiertes Fachpersonal zurückzuführen sind.
  • Funktionen, die von bauseitigen Komponenten (z.B. Steuerungen, Anbauteile) abhängen.
 

7. Hinweis zu weiteren Regelungen

Für Regelungen zu Haftung, zum Einsatz von Subunternehmern, zu Höherer Gewalt, zu Gerichtsstand, anwendbarem Recht sowie zur salvatorischen Klausel gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der IVH Absaugtechnik GmbH & Co. KG.

 

8. Geistiges Eigentum

8.1. Alle Rechte an Zeichnungen, Plänen, Dokumentationen und Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer.
8.2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht nur für den vertraglich vereinbarten Zweck.

 

9. Compliance und Ethik

9.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sowie zu einem ethisch einwandfreien Geschäftsverhalten.
9.2. Dies schließt u.a. die Einhaltung von Anti-Korruptionsgesetzen ein.

 

10. Referenzen

10.1. Der Auftragnehmer darf den Kunden als Referenz nennen und allgemeine Angaben über das Projekt zu Marketingzwecken verwenden, solange der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

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